GESELLSCHAFTSRECHT

GESELLSCHAFTSRECHT mit M&A, GEISTIGES EIGENTUM UND REGULATORISCHE ANFORDERUNGEN

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Regeln für wirtschaftliche Einheiten und deren Geschäftstätigkeit. In wirtschaftlicher Hinsicht sprechen wir von Unternehmen, die in Slowenien rechtlich werden als (1) eine Gesellschaft oder als (2) ein Einzelunternehmen eingestuft. 

Der Bereich Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions) umfasst die Übertragung des Eigentums an einem Unternehmen als wirtschaftliche Einheit, entweder als Kauf des Unternehmens als Gesamtheit („asset deal“) oder als Erwerb der Anteile am Unternehmensträger („share deal“).  

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Ihre Gesellschaft in allen Entwicklungsphasen und auch im Bereich der Fusionen und Übernahmen. 

Wir unterstützen Sie beim Schutz ihrer Erfindungen, Kennzeichen, persönlichen geistigen Schöpfungen und anderen Rechten des geistigen Eigentums. 

Wir sind uns bewusst, dass das Hauptanliegen der Unternehmen darin besteht, ihre Marktposition zu festigen und gleichzeitig Marktvorschriften einzuhalten. In unserer Kanzlei helfen wir Ihnen dabei, dass ihre Tätigkeit und ihre unternehmensinternen Satzungen und Richtlinien mit den gesetzlichen Anforderungen in den folgenden Bereichen rechtskonform bleiben:

  • Schutz personenbezogener Daten;
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Verbraucherschutz.
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