Vollstreckung und Insolvenz
Die Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, mit dem der Schuldner rechtskonform gezwungen wird, seine monetären oder nichtmonetären Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen.
Bei nicht getilgten Geldschulden (Forderungen) muss der Gläubiger wachsam bleiben und sich um die Rückzahlung aktiv bemühen, d. h. durch außergerichtliche Eintreibung oder gerichtliche Eintreibung (Vollstreckung). Andernfalls besteht die Gefahr, dass die nicht beglichenen Forderungen verjähren.
Wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um seine Gläubiger zu befriedigen, gilt der Schuldner als insolvent. Die Befriedigung der Gläubiger in einem derartigen Verfahren unterliegt strengen Regeln, die darauf abzielen, eine zu gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu erreichen.
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