Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen. Zu den klassischen Bereichen des Zivilrechts gehören das Sachenrecht, das Erbrecht und das Schadensersatzrecht.
Das Sachenrecht umfasst dingliche (Voll-)Rechte. Im Alltag begegnet man die Sachenrechte am häufigsten bei der Übertragung des Eigentums an Liegenschaften. Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens auf die Erben einer verstorbenen Person nach deren Tod. In Slowenien ist der wichtigste Berufungsgrund das Gesetz. Die testamentarische Berufung hat allerdings vor der gesetzlichen den Vorrang. Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter von jemand anderen Ersatz verlangen kann, zum Beispiel bei Unfällen oder Verletzungen.
Im Rahmen unserer allgemeinen zivilrechtlichen Tätigkeit bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:
- Beratung beim Eigentumserwerb an Liegenschaften und bei der Bestellung von Pfandrechten und anderen dinglichen Rechten an Liegenschaften;
- Erstellung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen in hinsichtlich Liegenschaften;
- Vertretung bei Notarterminen;
- Beratung bei der Erstellung von Testamenten und anderen erbrechtlichen Urkunden;
- Beratung hinsichtlich Erbschaftsverfahren und hinsichtlich der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge;
- Vertretung in Nachlassverfahren;
- Einreichung von Erbschaftsklagen und Vertretung in gerichtlichen Verfahren für Erbschaftsbegehren;
- Beratung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen;
- Außergerichtliche Verhandlungen mit Schädigern und ihren Versicherern;
- Einreichung von Schadensersatzklagen und Vertretung in Gerichtsverfahren.

