Arbeits- und Einwanderungsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowohl auf individueller Ebene als auch auf kollektiver Ebene unter Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Es handelt sich um einen dynamischen und sich fortentwickelnden Bereich, der von den jüngsten Veränderungen in der Lebensweise beeinflusst wird, die neue Entwicklungen in den Arbeitsbeziehungen mit sich brachten. Die Arbeit im Homeoffice, das Recht auf Abschalten, der Status der wirtschaftlich abhängigen Person sind nur einige Beispiele in Slowenien.
Der Arbeitsvertrag ist der grundlegende Rechtsakt im Arbeitsverhältnis, der die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers regelt. In unserer Kanzlei erstellen und prüfen ihre Arbeitsverträge um sicherzustellen, dass sie mit dem geltenden Recht konform sind. Darüber hinaus beraten wir bei der Kündigung von Arbeitsverträgen, sowohl aus der Sicht des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers und bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Die Anstellung ausländischer Staatsangehöriger erfordert eine besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte. Wir bieten eine umfassende Unterstützung bei der Anstellung ausländischer (Nicht-EU-)Personen, auch im Hinblick auf die Erlangung von Arbeitsgenehmigungen und Visen.

